Hadergericht Bedeutung

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Hadergericht

Hadergericht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hadergericht, des -es, plur. die -e, in einigen Oberdeutschen Gegenden, ein Nahme eines Untergerichts, wo geringe Streithändel, besonders Injurien abgethan werden.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_152
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