[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hadergericht, des -es, plur. die -e, in einigen Oberdeutschen Gegenden, ein Nahme eines Untergerichts, wo geringe Streithändel, besonders Injurien abgethan werden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_152