[Achtung: Schreibweise von 1811] Habhaft, adv. haben, welches die zweyte Endung des Hauptwortes erfordert, und im Hochdeutschen nur dem Zeitworte werden üblich ist. Eines Dinges habhaft werden, es in seine Gewalt bekommen. Eines... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_100