
Als gesetzlicher Straftatbestand umfasst der Gründungsschwindel bestimmte falsche Angaben (oder das Verschweigen erheblicher Umstände) bei der Anmeldung einer neu errichteten AG oder GmbH zum Handelsregister sowie in bestimmten Berichten, die im Zusammenhang mit der Gründung von Kapitalgesellschaften erstattet werden. Die Überna...
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