
Unbrauchbarmachung, die im Strafurteil anzuordnende Vernichtung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen wegen ihres strafbaren Inhalts sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen (§ 74d StGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

strafrechtliche Maßnahme, um Tatwerkzeuge oder Tatprodukte bei Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen unschädlich oder ungefährlich zu machen (§§ 74b, 74d StGB), z. B. bei Schriften strafbaren Inhalts.
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https://www.wissen.de//lexikon/unbrauchbarmachung
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