[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gründlichkeit, plur. inus. die Eigenschaft einer Sache, da sie aus ihren ersten Gründen hergeleitet wird. Die Gründlichkeit eines Vortrages, eines Beweises. Ingleichen subjective, die... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3379