
Nach § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG) können finanziell verbundene Körperschaften eine `Unternehmensgruppe` bilden. Als finanziell verbunden gelten nur Körperschaften mit einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung von mehr als 50%. Die Unternehmensgruppe muss für einen Zeit-raum von mindestens 3 Jahren bestehen und setzt einen schrif...
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