
Eine Grundbuchbestellung ist eine notarielle Urkunde, mit der ein Grundstückseigentümer der Belastung seines Grundstückes zur Sicherung eines Darlehens zustimmt. Gleichzeitig stellt er mit dieser Urkunde auch den Antrag, diese Zustimmung der Belastung in das Grundbuch einzutragen.
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Der erste Schritt zur Übertragung einer Grundschuld an eine Person oder Institution ist die Grundschuldbestellung. Das ist die durch einen Notar beurkundete Zustimmung des Immobilieneigentümers, diese Grundschuld auch tatsächlich an einen Schuldner zu übergeben und deshalb auch d...
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Die Grundschuldbestellung ist die durch eine notarielle Urkunde erklärte Zustimmung eines Grundstückeigentümers, dass sein Grundstücks mit einer Grundschuld belastet werden darf. Diese Zustimmung ist zugleich mit einem Antrag verbunden, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Bei der Grundschultbestellung ist darauf zu achten, dass die Gr...
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Die Grundschuldbestellung ist die durch eine notarielle Urkunde erklärte Zustimmung eines Grundstückeigentümers dass sein Grundstücks mit einer Grundschuld belastet werden darf. Diese Zustimmung ist zugleich mit einem Antrag verbunden, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Bei der Grundschul...
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Mit der Grundschuldbestellung stimmt ein Eigentümer der Belastung seiner Immobilie zu. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden und ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verbunden.
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Der auf eigentümerseitiger Zustimmung beruhende Antrag, eine Belastung eines → Grundstücks ins → Grundbuch einzutragen.
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.