. Zwecks Beurkundung der Eheschließungen der nicht eingeborenen Bevölkerung haben die Standesbeamten in den Schutzgebieten Heiratsregister nach einem vom RK. vorgeschriebenen Formular zu führen (§ 2 des durch § 7 SchGG. für die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes in den Schutzgebie...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard