
Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), der verlangt, daß der Jahresabschluss in dem Sinne wahr (richtig) sein muss, daß die bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften beachtet werden. Der Grundsatz der Richtigkeit impliziert den Grundsatz der Willkürfreiheit, d. h. soweit keine i...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Grundsatz_der_Richtigkeit_und_Vollstae

Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), der verlangt, daß der Jahresabschluß in dem Sinne wahr (richtig) sein muß, daß die bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften beachtet werden. Der Grundsatz der Richtigkeit impliziert den Grundsatz der Willkürfreiheit, d. h. soweit keine intersubjektiv nachprüfbare Bilanzierung und ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Grundsatz_der_Richtigkeit_und_Vollstaendigkeit
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