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Grundsatz der Bilanzkontinuität

Grundsatz der Bilanzkontinuität Logo #40086Die Bewertungsmethoden sind beizubehalten (materielle Bilanzkontinuität oder Stetigkeit, § 252 I 6 HGB).
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Grundsatz der Bilanzkontinuität

Grundsatz der Bilanzkontinuität Logo #40086Die Form der Darstellung ist beizubehalten (Grundsatz der formellen Kontinuität oder Stetigkeit, § 265 I), um die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu gewährleisten.
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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