[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Grundherr, des -en, plur. die -en, der Eigenthumsherr des Grundes und Bodens; Dominus directus, Dominus territorii, Dominus fundi servientis, im mittlern Lat. Fundalis, welcher auch die...
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Grundherr , derjenige, dem das Obereigentumsrecht über Grund und Boden, namentlich von Bauerngütern, zusteht; daher Grundherrlichkeit, der Inbegriff der aus diesem Obereigentumsrecht herfließenden besondern Rechte, welche jedoch heutzutage fast überall abgelöst sind. Im frühern Lehnsstaat waren mit der Grundherrlichkeit auch gewisse Hoheitsre...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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