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Grundherrschaft

Grundherrschaft Logo #42000 Bei der herrschaftlichen Organisationsform der Grundherrschaft handelte es sich um die vom Mittelalter bis zur Frühneuzeit vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums. == Begriff == Grundherrschaft ist ein Begriff aus der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Sozialgeschichte. Der Grundherr (in d...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Grundherrschaft

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Grundherrschaft Logo #42015ist eine von einem (weltlichen oder geistlichen) Grundherrn (z. B. König, Bischof) beherrschte Gesamtheit von Gütern, welche dieser von einem Haupthof (- Fronhof, Salhof) aus mit Hilfe abhängiger Bauern (Grundholden, Hintersassen) bewirtschaftet. Bereits im Altertum finden sich Verbindungen von umfangreichem Eigentum an Grundstücken und Herrsch...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Grundherrschaft Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Grundherrschaft, plur. die -en. 1) Als ein Abstractum, und ohne Plural, die Herrschaft, welche aus dem Eigenthumsrechte über einen Grund und Boden entspringet; die Grundherrlichkeit, im mittlern Lat...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3365

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Grundherrschaft Logo #40187Die Grundherrschaft bedeutet, Herrschaft über das Land und die darauf lebenden Menschen. Die Grundherrschaft ist jedoch gleichzeitig mit der Schutz- und Gerichtsbarkeit vereinigt. Das heißt. der Grundherr mußte seinen Hörigen Schutz bei Kriegen geben und die Gerichtsbarkeit (niedrige) über die Menschen halten. Er hielt sie jedoch nicht selbst....
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40187

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Grundherrschaft Logo #42134Grundherrschaft: Das überlieferte Land- und Lehnsrecht wurde zum ersten Mal in der... Grundherrschaft, wissenschaftliche Bezeichnung für einen Teilbereich adliger, kirchlicher und königlicher Herrschaft, der die europäische Agrar-, Sozial- und Verfassungsgeschichte vom Frühmittelalt...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Grundherrschaft Logo #42834Mit Grundherrschaft wird eine vor allem in der fränkischen Zeit übliche Form des Landbesitzes bezeichnet, bei der dem Grundherr die Herrschaftsgewalt über die sein Land bearbeitenden Personen (= Grundhörigen) zustand. Im Gegensatz zu den Vasallen im Lehenswesen waren die Grundhörigen nicht zu höheren Diensten (Kriegsdienst, Hoffahrt etc). son...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/grundherrschaft.php

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Grundherrschaft Logo #42173Grundherrschaft (neuzeitliches Wort, für das es in fma. und hma. Quellen keine dt. Entsprechungen gibt; am ehesten treffen ma. lat. Ausdrücke wie dominium, dominatio oder potestas; früheste Nennung von 'gruntherr' ist für das 14. Jh. belegt). Der Begriff steht für die von Adel und Geistlichkeit au...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Grundherrschaft Logo #42295Grundherrschaft (auch Herrschaft schlechthin), im Mittelalter ein hoheitsrechtliches Zwischenverhältnis, welches an Stelle der ursprünglichen Unmittelbarkeit des Verhältnisses der Gau- und Staatsgenossen zur königlichen und landesherrlichen Gewalt Platz griff. Diese Unmittelbarkeit prägte sich noch in den Kapitularien und Reichsgesetzen Karls ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Grundherrschaft Logo #42880In der Wirtschaftssoziologie : manor, domaine (frz.), grundlegende Einheit des feudalen Regimes (M. Bloch), ein System rechtlicher und ökonomischer Beziehung en zwischen Grundherr und seinen Abhängigen. Am Gut, das der Herr einem Abhängigen zur häufig lebenslangen oder erblichen Nutzung überlassen hatte, besassen vielfach beide Parteien eigen....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/grundherrschaft/grundherrschaft.ht

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Grundherrschaft Logo #42871die besonders in Südwestdeutschland bis ins 19. Jahrhundert übliche mittelalterliche Form des Großgrundbesitzes, bei der der Grundherr oder sein Verwalter ( Meier ) von einem oder mehreren Fronhöfen (Verwaltungsmittelpunkten) aus einen kleinen Teil des Grundbesitzes selbst bewirtschaftete; der größere Teil der Ländereien war an abhäng...
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