
ist ein vom Grundbuchamt geführtes, alle die Rechtsverhältnisse an Grundstücken betreffenden Beurkundungen aufnehmendes öffentliches Register. Seine Ursprünge liegen im Mittelalter (- Köln um 1130 Schreinskarten, Metz [1197], Andernach [12. Jh.], Lübeck [1284], österreichische Städte [14. Jh.]). Die Ordnung erfolgt zunächst nach Geschehni...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Grundbuch, des -es, plur. die -bücher, im Oberdeutschen, besonders in Österreich, das Verzeichniß der einem Eigenthumsherren gehörigen Grundstücke und ihrer Gefälle. Zuweilen auch das...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3335

Das Grundbuch ist das öffentliche Verzeichnis der Rechtsverhältnisse an den Grundstücken. Das Grundbuch besteht aus mehreren Grundbuchblättern, auf denen die relevanten Rechtsver-hältnisse verzeichnet sind. Eigentumsübertragungen, Belastungen von Grundstücken oder auch Rechte an Grundstücken müssen um wirksam zu sein im Grundbuch eingetrag...
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https://www.alusig.de/

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch eingesehen werden kann, soweit berechtigtes Interesse besteht (Grundbucheinsicht). Im Grundbuch ist jedes Grundstück im Bezirk auf einem gesonderten Grundstücksblatt eingetragen. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei sog. Abteilungen. Abteilu...
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https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-g/grundbuch.html

Das Grundbuch der Liegenschaftsverwaltung (LUM) umfaßt die Aufschrift das Bestandsverzeichnis Abteilung I (Eigentümer) Abteilung II (Rechte und Belastungen) Abteilung III (Grundschulden, Hypotheken, Rentenschuldden). Sie verwalten im Grundbuch eigentumsrelevante Daten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Amtliches Verzeichnis der an Grundstücken bestehenden Rechte und Pflichten. 'Das G. besteht aus dem Hauptbuch und den das Hauptbuch ergänzenden Plänen, Liegenschaftsverzeichnissen, Belegen und Liegenschaftsbeschreibungen und dem Tagebuche' (Art. 942 ZGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

Das Grundbuch dient der Übersicht und Offenlegung sämtlicher Rechtsverhältnisse an einem Grundstück. Es wird von einer Abteilung des Amtsgerichts, dem Grundbuchamt, geführt. Jedes Grundstück erhält ein Grundbuchblatt. Darin ist neben der Bezeichnung des Grundstücks laut Kataster folgendes aufgeführt...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Grundbuch, Recht: vom Grundbuchamt (in der Regel das Amtsgericht) geführtes Buch (Register), in das im Interesse eines einwandfreien Rechtsverkehrs mit Grundstücken alle Beurkundungen und Tatsachen aufgenommen werden, die Rechtsverhältnisse an Grundstücken betreffen (Grundbuchordnung vom 24. 3. 1897...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gilt als öffentliches Register und gibt Auskunft über die dinglichen Rechte an Grundstücken. Nach schweizerischem Recht besteht das Grundbuch nicht aus einem einzigen Register, sondern aus mehreren Teilen (Hauptbuch, Tagebuch, Belege, Pläne, Hilfsregister). Das Grundbuch wird unter Aufsicht der Kantone von den Grundbuchämtern geführt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Das Grundbuch wird durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt und stellt ein öffentliches Register dar. Es dient dazu, die privaten Rechtsverhältnisse von Grundstücken zuverlässig zu dokumentieren. Erst die Eintragung im Grundbuch ermöglicht den rechtswirksamen Eigentumserwerb eines Grundstücks bzw. die Entstehung von Rechten an diesem....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Das Grundbuch wird durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt und stellt ein öffentliches Register dar. Es dient dazu, die privaten Rechtsverhältnisse von Grundstücken zuverlässig zu dokumentieren. Erst die Eintragung im Grundbuch ermöglicht den rechtswirksamen Eigentumserwerb eines Grundstücks bzw. die Entstehung von Rechten an diesem....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, welches in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundstücks erfasst, die mit diesem verbunden sind.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Das Grundbuch skizziert die Eigentums- und Wirtschaftsrechte an einem Grundstück und seinen Immobilien. Es wird beim örtlichen Amtsgericht geführt und kann bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. Das Grundbuch ist in drei Abteilungen aufgeteilt, in denen Eigentumsverhältnis...
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https://www.financescout24.de/wissen

ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, in dem die dinglichen Rechtsverhältnisse (Besitz, Hypothek, Grunddienstbarkeit) von Grundstücken eingetragen sind.
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Grundbuch.html

english: official real estate register; land register; cadastre Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register der im Grundbuchbezirk gelegenen Grundstücke und den mit ihnen verbundenen Rechten (Bestandsverzeichnis). Es dient der Dokumentation der Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), der auf den Grundstücken ruhenden Lasten und Bes...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken ...
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https://www.interhyp.de/lexikon-grundbuch.html

Die Rechtsverhältnisse aller Liegenschaften sind in einem Grundbuch ersichtlich. Das Grundbuch ist öffentlich; jedermann steht die Einsichtnahme und die Anfertigung von Auszügen oder Abschriften zu. Dies ist seit der Umstellung auf die automationsunterstützte Datenverarbeitung bei jedem Grundbuchsgericht sowie bei Notaren, Recht...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/g/grundbuch.php

Eine öffentlich zugängige Aufzeichnung (Register), die bei den Bezirksgerichten geführt wird und Angaben über Gutsbestände, Eigentümer und Belastungen enthält. Im weiteren Sinne versteht man darunter den gesamten Verwaltungsbereich mit Hauptbuch (Grundbuch i.e. Sinn), Aktensammlung und Urkundensammlung, mit Parzellenverzeichnis, Eigentümer-...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Im Grundbuch (auch Journal, Primanota, Memorial, Tagebuch) werden die Buchungen nach zeitlicher Reihenfolge mit Buchungssatz, Datum und zugrundeliegendem Beleg festgehalten.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Jedes Bezirksgericht unterteilt mehrere Katastralgemeinden, die ihrerseits wieder in Einlagezahlen geteilt sind. Jede EZ besteht aus drei Blättern: A-Blatt (Gutsbestandsblatt) ..., B-Blatt (Eigentümerblatt) ..., C-Blatt (Lastenblatt). Grundsätzlich gibt es im österreichischen Recht keine Trennung des Liegenschaftseigentümers vom Gebäudeeigner...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt des zuständigen Amtgerichts geführt wird und alle Grundstücke des jeweiligen Bezirks enthält. Es genießt öffentlichen Glauben. Jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist Einsicht zu gewähren....
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https://www.onpulson.de/lexikon/1941/grundbuch/
(Schweiz) Ein von den Kantonen geführtes Register über Grundstücke, in dem (auch) an diesen bestehende Rechte und auf ihnen ruhende Lasten (Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte) erfasst sind. Das eidgenössische Grundbuch besteht aus mehreren Gliedern: Im Tagebuch sind Grundbuchmeldungen in zeitlicher Reihenfolge bzw. nach ihrem Eingangsdatu...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

Ein amtliches, flächendeckendes Grundstücksverzeichnis, in dem bestehende Eigentumsverhältnisse, mit jeweiligen Grundstücken verbundene Rechte und mögliche Belastungen im Sinne einschränkender Rechte Dritter dokumentiert sind.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

. Die Eintragung des Eigentums und sonstiger Rechte an Grundstücken in öffentliche Bücher ist für die deutschen Schutzgebiete durch die Ksl. V. vom 21. Nov. 1902 (RGBl. S. 283) geregelt. Danach findet das deutsch - preußische G.recht Anwendung, soweit sich nicht aus der Ksl. V. ein anderes ergibt, o...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Das Grundbuch ist ein vom Amtsgericht geführtes amtliches Verzeichnis aller Grundstücke eines Amtsbezirks. Aus dem Grundbuch kann man die Eigentumsverhältnisse sowie die auf dem Grundstück liegenden Lasten und Beschränkungen ersehen. Zudem sind die mit dem Grundbuch zusammenhängenden Rechte eingetragen. Im Grundbuch sind alle Grundstücke ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/grundbuch/grundbuch.htm
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