[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Grundbrief, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine Urkunde, welche ein Lehens- oder Zinsherr dem Lehens- oder Zinsmanne über das ihm übertragene Grundstück... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3332