
Wird eine Stiftung ins Leben gerufen, muss ihr Kapital zugeführt werden. Durch den Stifter wird dann ein bestimmtes Vermögen auf die Stiftung übertragen. Ein Betrag von bis zu 307.000 € kann der Stifter bei seiner Einkommensteuererklärung als Spende zum Abzug bringen. Das Gesetz nennt diesen Be...
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