
Ein Gottesurteil (lat. ordalium) oder Ordal ist eine vermeintlich durch ein übernatürliches Zeichen herbeigeführte Entscheidung in einem Rechtsstreit. Dabei liegt die Vorstellung zugrunde, ein höheres Wesen greife im Zusammenhang eines Rechtsfindungsprozesses ein, um den Sieg der Gerechtigkeit zu garantieren. == Etymologie == „Gottesurteil
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ist das Urteil (eines?) Gottes in einer menschlichen Streitfrage. Im mittelalterlichen, wohl insofern von der christlichen Kirche beeinflussten Recht ist das G. die Entscheidung über die Schuld oder die Unschuld eines Beschuldigten durch ein auf (den christlichen) Gott zurückgeführtes äußeres Zeichen (z. B. [folgenloses] Tragen eines glühende...
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lateinisch ordalium Gottesurteil bedeutet im weiten Sinn ein Eingreifen Gottes zum Zweck der Strafe oder zum Erweis der Wahrheit. Im engen Sinn versteht man darunter ein Beweismittel im Rechtsstreit, bei dem Gott durch eine bestimmte Probe, die der Verdächtigte bestehen muss, zu einer »Entscheidun...
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Gottesurteil: Hexenbad; sank die Beschuldigte bei der Wasserprobe unter, so war sie unschuldig,... Gottesurteil, Gottesgericht, angelsächsisch Ordal, ein Urteil in Rechtsstreitigkeiten oder über Schuld und Unschuld durch ein angenommenes Zeichen Gottes. Die Gottesurteile beruhen auf dem Glau...
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Gottesurteil (mlat. Ordale; auch: Gottesgericht): "Beweismittel" im Gerichtswesen des Mittelalters; angewendet, wenn der Eid des Beklagten und die Eidhelfer versagt hatten; das Gottesgericht sollte über Schuld- oder Freispruch entscheiden, z.B. durch Zweikampf, Los, Feuer- oder Wasserprobe.
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Mit Gottesurteil (=Ordal =Losurteil) wird eine im deutschen Recht des frühen Mittelalters üblich irrationale Beweismethode bezeichnet, der sich ein Angeklagter bedienen musste, wenn er aufgrund der Schwere des Falles seine Unschuld nicht durch Eid oder Eideshelfers beweisen konnte. Die Gottesurteile wurde durch das 4. Laterankonzil im Jahr 1215 u...
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Gottesurteil (mlat. iudicium Dei, iudicium crucis, ordalium, Ordal). Eidesunfähigen Personen (Frauen oder unfreien Hintersassen) stand als prozessuales Beweismittel das noch aus der vorkarolingischen Zeit stammende Gottesurteil zur Verfügung, das etwa vom 9. Jh. an mit christlichen Ritualen verbunde...
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. Bei Naturvölkern ist eine Eideshandlung des Angeklagten üblich, bei der man erwartet, daß die Folgen einer Falschheit bei dem Schwörenden oder seinen Angehörigen sofort oder in kurzer Zeit durch das Eingreifen einer höheren Macht eintreten. Die Eideshandlung kann selbst G. oder mehr symbolisch sei...
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Schuldspruch durch angebliches göttliches Eingreifen, ein Beweismittel altertümlicher Gerichtsverfahren; z. B. Zweikampf, Kreuzurteil, Feuer-, Eisen- oder Wasserprobe.
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