
in erster Linie Gesuche um Erlaß oder Milderung gerichtlich erkannter Strafen im Wege der Gnade des Staatsoberhaupts, in den Schutzgebieten des Kaisers §§ 3 SchGG., 72 KonsGG.). Die G. werden durch die Zentralbehörden (RKA. bzw. für Kiautschou RMA.) bearbeitet, welche sie nach den Anweisungen des ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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