
Konzern, der mehr als eine Muttergesellschaft hat. Alle Muttergesellschaften stehen in der Konzernhierarchie auf der gleichen Ebene, das heißt, zwischen ihnen bestehen keine Beteiligungsverhältnisse.
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Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen, ohne dass eines der Unternehmen vom anderen abhängig ist. Die Koordinierung und damit die einheitliche Leitung wird bei Gleichordnungskonzernen in erster Linie durch personelle Verflechtungen sichergestellt oder zusätzlich durch vertragliche Absprachen oder durch die Schaffung von Gem...
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Ein Gleichordnungskonzern entsteht, wenn sich mehrere Unternehmen ganz oder teilweise einheitlicher Leitungen unterstellen, ohne daß eines der beteiligten Unternehmen von einem der anderen abhängig wäre (§ 18 Abs. 2 AktG). Sonderformen sind die Interessen- und Gewinngemeinschaften des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG. Die Koordinierung und damit die ei...
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