
 Eine Scherzerklärung (guter Scherz, auch: Scherzgeschäft) ist eine Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden. Eine solche Willenserklärung ist nach deutschem Zivilrecht gemäß {§|118|bgb|juris} BGB nichtig. Ruft also in einem bekannten Beispielsfall der Gast „Lokalrunde,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Scherzerklärung

nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung in der Erwartung, dass sie als Scherz erkannt werde (§   118 BGB). Die Scherzerklärung ist rechtsungültig (nichtig) im Gegensatz zum „bösen“ Scherz, der über den wahren Willen täuschen soll.
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https://www.wissen.de//lexikon/scherzerklaerung
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