Gewissensprüfung Bedeutung

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Gewissensprüfung

Gewissensprüfung Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gewissensprüfung, plur. die -en, die Prüfung seines Gewissens, d. i. der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit seiner begangenen Handlungen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1978
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