[Achtung: Schreibweise von 1811] Gehörlos, -er, -este, adj. et adv. des Gehöres beraubt, unvermögend zu hören, taub.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_875

löst als Begriff zunehmend den unrichtigen Ausdruck 'taubstumm' ab. Denn gehörlose Menschen sind keineswegs stumm, sie können sprechen und verstehen sich als Angehörige einer Sprachminderheit. Vgl. Gebärdensprache
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42349

Taub, ohne Gehör, mit fehlendem Hörsinn.Die Bezeichnung gehörlos ersetzte `taubstumm†œ und wird sehr häufig verwendet, um von Geburt oder früher Kindheit an taube Menschen zu bezeichnen. Sie erwerben gesprochene Sprache in der Regel unter erschwerten Bedingungen und nutzen die Gebärdensprache.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42760
Keine exakte Übereinkunft gefunden.