[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gewissensfall, des -es, plur. die -fälle, ein Fall, welcher das Gewissen, d. i. das Urtheil über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit einer Handlung betrifft; der Gewissenspunct. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1974