(GUV) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen zur Ermittlung des Ergebnisses eines Unternehmens. Sie ist nach § 242 III HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
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Gewinn-und-Verlust-Rechnung: Gewinnverwendungsrechung 1.Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.Entnahmen aus der Kapitalrücklage 3.Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage b) aus der Rücklage für eigene Aktien c) aus satzungsmäßigen Rücklagen d) aus anderen ...
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Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Abkürzung GuV, Erfolgsbilanz, nach § 242 HGB sowie IAS 1 neben der Bilanz Bestandteil des zum Ende einer Rechnungsperiode aufzustellenden Abschlusses der doppelten Buchführung. In ihr werden die Salden der Erfolgskonten, getrennt nach Aufwendungen und Erträgen, einander...
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Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach § 275 HGB<sup>*</sup> Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens 1.Umsatzerlöse1.Umsatzerlöse 2.Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen2.Herstellung...
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(Börse & Finanzen) Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist ein zusammenfassender Bericht der externen finanziellen Transaktionen eines Unternehmens, üblicherweise für ein Jahr oder ein Quartal...
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https://www.onpulson.de/lexikon/1817/gewinn-und-verlust-rechnung/
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