[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gewalthaber, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Gewalthaberinn, plur. die -en, eine Person, welcher zu einem gewissen Geschäfte nöthige Gewalt, d. i. Vollmacht ertheilet worden; der Gewaltführer, Gew...
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