[Achtung: Schreibweise von 1811] Gewärtig, adv. welches nur mit dem Verbo seyn gebraucht wird. 1) Etwas von einem gewärtig seyn, es von ihm erwarten Herr ich will mich zu dir wenden Und bey düstrem Unglüc... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1912