
Das Gesetzgebungsverfahren in Bayern wird durch die Verfassung des Freistaates Bayern geregelt und verläuft folgendermaßen: == Gesetzesinitiative== Die Gesetzesvorlagen können aus der Mitte des Landtags, vom Ministerpräsidenten namens der Staatsregierung oder im Rahmen der Volksgesetzgebung durch Volksbegehren eingebracht werden. Für die Einl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_in_Bayern
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