
ist das Recht auf Aneignung feindlichen Gutes im Krieg. Es besteht ursprünglich gegenüber der gesamten gegnerischen Bevölkerung. Im 19. Jh. setzt sich für den Landkrieg die Beschränkung auf das für Kriegszwecke verwendbare Staatseigentum des Feindes durch (Haager Landkriegsordnung 1907). Lit.: Ziegler, K., Völkerrechtsgeschichte, 1994
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Beuterecht, das Recht einer Krieg führenden Macht, sich feindliches Gut anzueignen. Im Landkrieg ist feindliches Privateigentum geschützt; es darf nur bei dringender militärischer Notwendigkeit weggenommen und nur für bestimmte Zwecke beschlagnahmt werden (Requisition). Kulturgüter unterliegen dem B...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Beuterecht (mhd. biuten, buten = erbeuten, Beute machen). Bei den Kreuzfahrern hatte sich schon bald ein Rechtsgrundsatz etabliert, wonach alles, was die Soldaten Christi durch Raub, Beschlagnahme oder Eroberung in Besitz nahmen, ihr und ihrer Erben unantastbarer Besitz war. Nach gleichem Grundsatz ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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