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Gesetzeskonkurrenz

Gesetzeskonkurrenz Logo #42134Gesetzeskonkurrenz, im Strafrecht die Verletzung mehrerer Strafnormen durch dieselbe strafbare Handlung, wobei die eine Strafnorm die andere ausschließt. So schließt z. B. der Raub (§ 249 StGB) den Diebstahl (§ 242 StGB) aus.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Gesetzeskonkurrenz Logo #42343Verdrängung eines dem Wortlaut nach erfüllten Straftatbestandes durch einen anderen vorrangigen Straftatbestand. Die zurücktretende Vorschrift darf dann weder im Schuldspruch noch in der Strafzumessung Berücksichtigung finden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Gesetzeskonkurrenz Logo #42834Von Gesetzeskonkurrenz spricht man, wenn ein Täter durch eine oder mehre Handlung mehrere gesetzliche Tatbestände verwirklicht und bei der Bestrafung bestimmte Tatbestände von anderen verdrängt werden. Gesetzeskonkurrenz ist damit der Oberbegriff für Spezialität, Subsidiarität und Konsumtion im Rahmen der Handlungseinheit und für die mitbes...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/gesetzeskonkurrenz.php
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