
Geschäftsübernahme, der vertragliche ûbergang eines Handelsgeschäfts von dem bisherigen Inhaber auf einen Erwerber. Führt dieser die Firma fort, haftet er ohne Rücksicht auf die Abmachungen mit dem Veräußerer für die alten Geschäftsverbindlichkeiten und ist Gläubiger der Außenstände. Abweichende Ver...
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