
Gewinnrücklagen sind (Gewinn-)Beträge, welche im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet wurden. Es kann sich dabei um verschiedene Arten von Gewinnrücklagen handeln: 1. gesetzliche Gewinnrücklagen 2. satzungsmäßige Gewinnrücklagen 3. freiwillige (Gewi...
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Als Gewinnnrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis eines Unternehmens gebildet wurden. Gewinnrücklagen können aufgrund des Gesellschaftsvertrages oder aufgrund gesetzlicher Bes...
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Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres ist es Unternehmen gestattet, Gewinnrücklagen zu bilden. Diese dienen der sogenannten Innenfinanzierung eines Unternehmens, dürfen jedoch nicht aus Fremdkapital gebildet werden.
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(Börse & Finanzen) Gemäß § 272 HGB können Rücklagen aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres gebildet werden. Gewinnrücklagen dürfen ausschließlich aus diesem Ergebnis gebildet werden. Dies unterscheidet Gewinnrücklagen von Kapitalrücklagen, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Si...
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https://www.onpulson.de/lexikon/1828/gewinnruecklagen/

Gewinnrücklagen sind ( Gewinn -)Beträge, welche im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet wurden. Es kann sich dabei um verschiedene Arten von Gewinnrücklagen handeln : 1. gesetzliche Gewinnrücklagen 2. satzungsmäßige Gewinnrücklagen 3. freiwillige ( Gewinn -) Rücklagen . Für große Kapit....
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