
Die Geschäftsgebühr ist ein Begriff aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. == Entstehung == Eine Geschäftsgebühr entsteht für die anwaltliche Vertretung in nicht rechtshängigen Angelegenheiten. Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Ve...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsgebühr

Mit Geschäftsgebühr wird die für eine außergerichtliche Tätigkeit (z.B. Schriftsatz an die Gegenseite) anfallende Gebühr bezeichnet (Nr. 2300 VV RVG). Die Geschäftsgebühr wird bei anschließender gerichtlicher Tätigkeit in der gleichen Sache zur Hälfte, aber maximal mit 0,75 Punkten auf die Verfahrensgebühr angerechnet . Daraus folgt, da...
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https://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsgebuehr.php
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