
Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht. == Gesamtsozialversicherungsbeitrag für eine bestimmte Person == Er bezeichnet die Summe der monatlichen Beiträge für eine versicherungspflichtige Person zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag u...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtsozialversicherungsbeitrag
total social insurance amountDie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden bei versicherungspflichtig Beschäftigten für alle Sozialversicherungszweige einheitlich vom Arbeitgeber eingezogen und als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenka...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/g/index_00352.html

Summe der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber in einem Beitrag an die Einzugsstelle (zuständige Krankenkasse) abführt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist der Betrag, den der Arbeitgeber vom Entgelt eines Versicherten für die Sozialversicherung einbehält. Er setzt sich aus den Beiträgen für die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung zusammen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Die Beiträge in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für einen kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten sowie der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag bezeichnet (§ 28 d SGB IV). Seiner Berechnung ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zugrunde...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsüberprüfung unmittelbar nach der Geburt unter folgenden Voraussetzungen: am Tage der Geburt muss ein Elternteil mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert sein. Die Anmeldung zur Versicherung m...
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https://www.financescout24.de/wissen

In der Gesundheitswirtschaft : total social insurance amount Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden bei versicherungspflichtig Beschäftigte n für alle Sozialversicherungszweige einheitlich vom Arbeitgeber eingezogen und als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse n als Einzugsstelle abgef...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gesamtsozialversicherungsbeitrag/g
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