
(Universalsukzession) ist die Nachfolge in einen Inbegriff von Vermögensgegenständen ohne einzelne Übertragungsakte. Sie ist schon dem römischen Recht bei der Erbfolge bekannt. An tatsächlicher Bedeutung wird sie aber von der im übrigen vorgesehenen Einzelrechtsnachfolge übertroffen.Kaser § 65 II; Köbler, DRG 37, 59, 210; Eisenhardt, U., D...
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Die Gesamtrechtsnachfolge spielt insbesondere im Erbfall eine Rolle. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Dies gilt jedoch bei der Erbfolge nicht für Zwangsgelder. Erben haben für die aus dem Nachlaß zu entri...
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Bei der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) geht das gesamte Vermögen mit allen Konsequenzen (Rechten und Pflichten) auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Dadurch nimmt er die Stellung seines Rechtsvorgängers ein. Als wichtigstes Beispiel wäre hier der Erbfall zu nennen. Dazu sollte auch die Beschreibung der Einzelrechtsnachfolge auf der...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Bei der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) geht das gesamte Vermögen mit allen Konsequenzen (Rechten und Pflichten) auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Dadurch nimmt er die Stellung seines Rechtsvorgängers ein. Als wichtigstes Beispiel wäre hier der Erbfall zu nennen. Dazu sollte auch die Beschreibung der Einzelrechtsnachfolge auf der...
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(Universalsukzession.) Der unmittelbare ûbergang eines Vermögens mit allen Rechten und Verpflichtungen auf den Gesamtnachfolger, der damit in die Stellung seines Rechtsvorgängers eintritt. Wichtigster Fall der G. ist der Erbfall (Einzelrechtsnachfolge).
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english: universal succession Als Gesamtrechtsnachfolge wird der Übergang eines Vermögens mit allen Rechten und Pflichten auf den Gesamtnachfolger bezeichnet. Gesamtrechtsnachfolger sind beispielsweise die Erben. Sie werden Eigentümer des Vermögens des Erblassers. Gehört zum Vermögen auch ein Grundstück, muss das unrichtig gewordene GrundstÃ...
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Von einer Gesamtrechtsnachfolge spricht man, wenn eine Person nicht nur einzelne Rechte von einer anderen Person, sondern unmittelbar das gesamte Vermögen mit allen Rechten und Verpflichtungen übernimmt. Eine Gesamtrechtsnachfolge ordnet z.B § 1922 BGB für den Erbfall an. Außerhalb des Erbrechts findet man die Gesamtrechtsnachfolge noch bei de...
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Gesamtrechtsnachfolge (engl. universal succession): Ein Gesamtrechtsnachfolger tritt in alle Rechtsverhältnisse mit gleichen Rechten und Pflichten ein. Beispiele: Der Erbe wird durch gerichtliche Einantwortung (Einantwortungsurkunde) Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und seiner Verlassenschaft. Bei der Verschmelzung ist die übernehmende Gesel...
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§ 1922 - Gesamtrechtsnachfolge: (1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. (2) Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung.
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