Geringwertige Wirtschaftsg Bedeutung

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Geringwertige Wirtschaftsg

Geringwertige Wirtschaftsg Logo #42514(GWG) Begriff aus dem Einkommensteuerrecht, das eine Obergrenze für alle Investitionen festlegt, die im Jahr der Investition in voller höhe abgeschrieben werden drfen. Derzeit liegt die Grenze bei 410 Euro zzgl. 16 Prozent MWSt.
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