[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Geringfügigkeit, plur. inus. der Zustand, da eine Sache geringfügig ist, die Unerheblichkeit, Unwichtigkeit. In der Schweiz die Kleinfüge.
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Gemäß § 18 VersAusglG iVm § 18 SGB 4 ist die maßgebliche Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Im Jahr 2011 liegen die Grenzen bei 25,55 Euro Monatsrente und 3066 Euro Kapitalwert. Das folgt aus der Berechnung f...
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