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Gestaltungsrecht

Gestaltungsrecht Logo #42000 Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann. Es ist Voraussetzung für ein wirksames Gestaltungsgeschäft. Das Gestaltungsrecht muss dem anderen Teil gegenüber durch Gestaltungserklärung ausgeübt werden (empf...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gestaltungsrecht

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Gestaltungsrecht Logo #42134Gestaltungsrecht, ein subjektives Recht, dessen Ausübung eine Veränderung der bestehenden Rechtslage herbeiführt. Man unterscheidet selbstständige Gestaltungsrechte (z. B. Aneignung) und unselbstständige Gestaltungsrechte, die im Rahmen eines bestehenden Rechtsverhältnisses ausgeübt werden (z. B. Kü...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Gestaltungsrecht Logo #42834Ein Gestaltungsrecht ist ein subjektives Recht mit dem der Inhaber einseitig (d.h. ohne Mitwirkung eines Anderen) auf eine bestehende Rechtslage einwirken kann. Die Einwirkung kann zu Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses führen. Gestaltungsrechte sind zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bedingungsfeindlich. Dabei u...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/gestaltungsrecht.php
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