
Das Gerichtsverfahren oder kurz „Verfahren“ ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Im österreichischen Deutsch heißt das Gerichtsverfahren auch Causa, nicht zu verwechseln mit dem Rechtsgrund, der ebenso bezeichnet wird. Der Begriff „Prozess“ umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren

ist das vor und von Gerichten durchgeführte
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit Gerichtsverfahren wird umgangssprachlich ein Verfahren bezeichnet in dem ein Gericht in einem konkreten Rechtsfall aufgrund abstrakter Gesetze eine konkrete Entscheidung trifft. Der Ablauf der Entscheidungsfindung ist gesetzlich in , sog. Prozessordnungen (z.B. der Zivilprozessordnung), geregelt.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/gerichtsverfahren.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.