
Das deutsche Gerichtskostengesetz (amtliche Abkürzung: GKG) bestimmt die Kosten (Gebühren und Auslagen) für bestimmte gerichtliche Verfahren. Das Gerichtskostengesetz ist durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) vollständig neu erlassen worden. Das neue GKG trat am 1. Juli 2004 in Kraft. Nach der Übergangsv...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtskostengesetz

<i>(GKG)</i> Im GKG iVm dem Kostenverzeichnis werden die Gebühren festgelegt, die durch die Inanspruchnahme eines deutschen Gerichtes entstehen. Die Kosten ergeben sich aus dem Produkt von Gebühr x Anzahl der Gebühren. Die höhe der Gebühr richten sich nach dem Wert des Streitgegenstandes (§ 11 GKG). Die Anzahl der Gebühren ergibt...
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