
Gerechtsame, auch Gerechtigkeit, im Plural „die Gerechtsame“ (seltener „die Gerechtsamen“) ist das bis in das 19. Jahrhundert gebräuchlich gewesene Wort für das Recht oder Vorrecht, die „Gerechtigkeit“, mit der man etwas tat, besaß oder nutzte. Nach Adelung ist die Gerechtsame (plur. die -n), "die in einem Rechte oder Gesetze gegr
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerechtsame
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gerechtsame, plur. die -n, die in einem Rechte oder Gesetze gegründete Befugniß. Eines Gerechtsamen kränken. Eine Stadt, welche viele Gerechtsamen hat. Anm. Im Oberdeutschen nur Rechtsame. In eben dieser Mundar...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1393

Vererbliches und veräußerliches Nutzungsrecht an Grundstücken.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42112

Gerechtsame, Gerechtigkeit, hergebrachte Bezeichnung für vererbliche und veräußerliche Nutzungsrechte an Grundstücken, z. B. Bergbaugerechtsame.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gerechtsame (mhd. gerehtec-heit = rechtl. begründeter Anspruch, Anrecht, Vorrecht, Privileg). Nutzungsrechte, die an ein Grundstück gebunden sind und mit diesem vererbt, veräußert oder belastet werden können. Beispiele: Bergrecht, Schankrecht, Apothekenprivileg. Von 'http://u0028844496.user.hosting-...
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Gerechtsame (Gerechtigkeiten), Ansprüche, die durch Gesetz oder Herkommen begründet sind: Vorrechte, Privilegien, Servitutenrechte. Namentlich bezeichnet man die im deutschen Recht begründeten Berechtigungen, deren Inhalt die Reallasten (s. d.) bilden, als G. Gerechtigkeit ist auch der deutschrechtliche Ausdruck für Servitut, z. B. Wege-, Weide...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

altertümliche Bezeichnung für bestimmte, auch öffentliche, beschränkte dingliche Rechte, z. B. Apotheken-Gerechtsame.
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https://www.wissen.de//lexikon/gerechtsame
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