
Genossenschaftswald, Wald im Einzel-, Bruchteils- oder Gesamthandseigentum mehrerer Privatpersonen (Waldgenossenschaft). Zum Genossenschaftswald werden Körperschaftsforsten (außer Gemeinde- und Stiftungswald) und Gemeinschaftswaldungen öffentlich-rechtlicher Art gerechnet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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