[Achtung: Schreibweise von 1811] Der General-Wagenmeister, des -s, plur. ut nom. sing der vornehmste Wagenmeister bey einem Kriegsheere, welcher den Marsch des Gepäckes anordnet, und die Aufsicht über alle dazu gehörigen Personen hat. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1313