[Achtung: Schreibweise von 1811] Gehören, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, auch eigentlich das durch den müßigen Hauchlaut ge verlängerte Zeitwort hören, den Schall empfinden, ist, und im Oberdeutschen so wohl in diesem Verstande, als auch figürli...
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(Text von 1910) Gehören
1). Gebühren
2). Ohne was ein anderes nicht sein kann, das
gehört zu ihm. Das Ganze kann nicht ohne seine Teile sein, der Teil
gehört also zu dem Ganzen; der Mond
gehört zum Sonnensystem, er ist ein Teil von diesem; das Unterhaus
gehört zur ...
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