Gemeindsherr Bedeutung

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Gemeindsherr

Gemeindsherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gemeindsherr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten, gewisse obrigkeitliche Personen, welche die Angelegenheiten der gesammten Bürgerschaft besorgen, und die Schlüsse des Rathes dem Volke bekannt machen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1199
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