[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Geleitsleute, sing. inus. diejenigen, welche auf Befehl des Geleitsherren die Reisenden in Person geleiten, und in weiterer Bedeutung alle diejenigen, welche bey einem Geleitsamte angestellet sind. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1107