Gegenseitigkeitshilfe Bedeutung

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Gegenseitigkeitshilfe

Gegenseitigkeitshilfe Logo #40102Dienstleistung, die zwischen zwei Versorgungsunternehmen vereinbart wird, um offene Rechnungen von Kunden, die in das Versorgungsgebiet eines anderen Versorgungsunternehmens umgezogen sind, einzufordern.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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