[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gegenklage, plur. die -n, in den Rechten, diejenige Klage, welche der Beklagte gegen den Kläger vor eben demselben Gerichte, und wegen eben derselben ausgeklagten Sache anstellet; die Widerklage, Reconventions-Klage, ehedem auch die Nachklage... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_773