Gegenkläger Bedeutung

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Gegenkläger

Gegenkläger Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gegenkläger, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Gegenklägerinn, plur. die -en, diejenige Person, welche eine Gegenklage anstellet; der Widerkläger.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_774
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