
Gefälligkeitsfahrt, die unentgeltliche Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug aus Gefälligkeit. Erleidet der mitfahrende Insasse bei einem Unfall einen Schaden, entfallen wegen der Unentgeltlichkeit Ansprüche gegen den Halter oder Fahrer aus Gefährdungshaftung (§ 8 a StVG). Ansprüche könn...
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(Recht) Mitnahme einer Person im Kraftfahrzeug aus Gefälligkeit; Art der unentgeltlichen Gefälligkeitshandlung, bei der der Beförderte im Schadensfall in aller Regel keine Haftungsansprüche an den Fahrer geltend machen kann (§ 8a StVG); dies gilt nicht bei Fahrlässigkeit oder unerlaubter Handlungsweise des Fahrers.
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