
Ein Insolvenzverfahren wird in Deutschland nur auf Antrag eingeleitet. Antragsberechtigt sind der Schuldner (Eigenantrag) oder die Gläubiger (Fremdantrag). Jeder Antrag ist an Zulassungsvoraussetzungen und Formerfordernisse gebunden (§ 13 InsO). Handelt es sich um einen Fremdantrag, muß der antragstellende Gläubiger sowohl seine Forderung als a...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

Gerät eine juristische oder auch eine natürliche Person in die Situation, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr aus eigener Kraft nachkommen kann, ist er laut Insolvenzverordnung (InO) § 17 zahlungsunfähig.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Gerät eine juristische oder auch eine natürliche Person in die Situation, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr aus eigener Kraft nachkommen kann, ist er laut Insolvenzverordnung (InO) § 17 zahlungsunfähig.
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