
Fundamentalprinzip des Strafrechts mit Verfassungsrang: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dem Bürger sollen die Grenzen straffreien Tuns klar vor Augen geführt werden, damit er sein Verhalten daran orientieren kann. Er muss wissen, welche Handlungen verbote...
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